Leitbaken gem. RSA im öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der StVO
Leitbaken im öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der StVO
Leitbaken werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der VZ-Nummer 605 geführt. Gemäß §43 StVO gehören Leitbaken zu den Verkehrseinrichtungen. Sie regeln beispielsweise den Verkehr bei Absperrungen von Baustellen.
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